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Urteil zum Fahrverbot für Diesel

Wie sieht das Urteil zum Fahrverbot für Diesel aus?

Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass Kommunen das Recht haben Fahrverbote zu verhängen. Nachdem bereits Jahre lang bekannt ist, dass regelmäßig die Grenzwerte bei Stickoxiden und Feinstaub überschritten werden, wird es jetzt aber ernst. Aus gegebenem Anlass sammeln wir für Sie einen Auszug der wichtigsten Kommentare zum Urteil.

Pressestimmen

  1. Interview mit Stefan Bratzel, Leiter des CAM (Center of Automotive Management) in der Automobilwoche: „Ausdruck eines jahrelangen Politversagen“
  2. Kommentar „Danke, Dobrindt!“ von Matthias Breitinger für ZEIT ONLINE
  3. Kommentar „Dobrindt, die schwarze Null“ von Michail Hengstenberg auf Spiegel.de

Die Reaktionen der Politiker auf dieses Urteil werden auch spannend

Stefan Lindner von der FDP meinte bereits, es sei „ein Schlag gegen Freiheit und Eigentum“. Das ist ein Blödsinn, denn dass die Politik gegen schädliche Substanzen vorgeht, ist zwingend nötig. Nur weil jemand Spaß an Drogen oder anderen verbotenen Substanzen hat, berechtigt ihn das nicht, diese zu verwenden und andere damit in Mitleidenschaft zu ziehen.

Die noch amtierende deutsche Umweltministerin, Barbara Hendricks, sagte: „Die Verursacher des Problems sind die Autohersteller.“ Dem stimme ich absolut zu.

Ich bin gespannt, ob sich die deutsche Kanzlerin, Angela Merkel, zu dem Thema äußern wird. Im Endeffekt hat die deutsche Bundesregierung die Verantwortung an die Kommunalpolitiker weiter delegiert. Dieses Verhalten ist bequem, denn anstatt die deutsche Autoindustrie zur Nachhaltigkeit zu zwingen, sind jetzt die Stadtverwaltungen die Bösen, denn sie müssen sich um die Gesundheit ihrer BürgerInnen kümmern.

Technisch wären saubere Dieselmotoren heute schon möglich, nur „leider kosten solche Maßnahmen den Autoherstellern zu viel“. Mit etwa 1.500 Euro könnte die Dieselabgasreinigung entsprechend umgerüstet werden, aber solche Kosten schmälern die Gewinne der Konzerne. Da bei allmöglichen Maßnahmen und den entsprechenden Kosten mit der Arbeitsplatz-Keule geschwungen wird, sind die bisher geforderten Maßnahmen in Deutschland eher lachhaft.

Wie man VW zum Handeln zwingen kann, sah man letzte Woche in den USA. In einem Rechtsstreit zwischen VW und einem VW Jetta-Besitzer, der sich der Sammelklage nicht angeschlossen hat, wurde eine außergerichtliche Einigung in Höhe von 725.000 Dollar erzielt. Dabei muss noch erwähnt werden dass der Klägeranwalt Michael Melkersen noch 300 weitere Klienten in derselben Sache gegen VW vertritt.

Tu felix Austria

In Österreich schielt man derzeit auf die Entwicklungen in Deutschland und ich halte auch hier Dieselfahrverbote nicht für ausgeschlossen. Damit lässt sich auch ein Werbespot von BMW erklären, den ich vor kurzem auf einem Tiroler Radiosender gehört habe. Darin wurde die Garantie gegeben, dass der neue BMW gegen ein anderes Leasingmodell umgetauscht werden könne, sollten in Österreich Fahrverbote kommen.

Der neue Verkehrsminister wird allerdings wahrscheinlich viel daran setzen, die Autoindustrie und die Autofahrer zu protektieren. Damit lässt sich auch das geplante Aus für die Endrohrmessungen begründen. In einem vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf zur Novelle der Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung sei man zu dem Entschluss gekommen, dass „Endrohrmessung bei Pkws und Lkws jüngeren Baujahrs nicht verpflichtend seinen und durch die Auslese der Online-Board-Diagnose-Daten ersetzt werden können“.

Ich glaube das mit der Software und den Daten hatten wir schon einmal, es war keine gute Idee.

Und falls Sie von dem Thema noch nicht genug haben, kann ich Ihnen die ZDF-Dokumentation „Deutschland im Abgas-Stress“ empfehlen. Darin geht es u.a. um Studien über die Schädlichkeit von Stickoxiden und Feinstaub.

Wie sehen Sie das Urteil zum Fahrverbot für Diesel? Ich freue mich auf Ihre Kommentare!

Beste Grüße,
Ihre Marlene Buchinger